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Genehmigung von Forschungsvorhaben

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kriminologischen Dienstes wollen und können nicht die einzigen Personen sein, die Forschungsprojekte im Justizvollzug durchführen. Oftmals haben auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollzugsanstalten, des Justizministeriums oder anderer Einrichtungen Interessen an Forschungsvorhaben, die sie selbst realisieren möchten. Der Kriminologische Dienst versteht sich als Dienstleister im Bereich der kriminologischen Forschung und ist bei Projekten unterstützend und beratend tätig. Unter den folgenden Punkten finden Sie Hilfestellungen in diesem Bereich.

Informationen zur Genehmigung von externen Forschungsvorhaben

Wenn Sie im Rahmen einer Seminar- bzw. Facharbeit, einer Projektdokumentation oder einer Bachelorarbeit im Justizvollzug Daten erheben wollen, wenden Sie sich für die Genehmigung bitte direkt an die entsprechende Anstalt.

Für jede andere Form wissenschaftlicher Forschungsvorhaben (Masterarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Forschungsprojekt etc.) wenden Sie sich bitte an den Kriminologischen Dienst.

Für die Prüfung der Genehmigung eines Forschungsvorhabens müssen von Antragstellenden beim Kriminologischen Dienst folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • das ausgefüllte Formblatt „Beschreibung des Forschungsvorhabens“ (siehe rechter Kasten)
  • die Erhebungsinstrumente, sofern welche zum Einsatz kommen sollen,
  • ein einfaches Führungszeugnis, das nicht älter als ein Jahr ist, wenn eine Justizvollzugs- oder Jugendanstalt betreten werden soll,
  • bei medizinischen Forschungsvorhaben das Votum der zuständigen Ethikkommission,
  • eine Betreuungsbestätigung durch universitäres Lehrpersonal oder eine Zulassungsbescheinigung durch das jeweilige Prüfungsamt (im Fall einer Qualifikationsarbeit),
  • die Erklärung, dass nach Abschluss des Forschungsvorhabens den beteiligten Justizvollzugseinrichtungen und dem Kriminologischen Dienst die Abschlussarbeit bzw. der Forschungsbericht und eine Zusammenfassung übersandt werden (siehe rechter Kasten). Diese Zusammenfassung kann dann auf dieser Homepage veröffentlicht werden.

Bitte senden Sie die Unterlagen zu Händen von Frau Ulrike Häßler.

Die Genehmigung Ihres Forschungsvorhabens erfolgt dann in zwei Schritten:

1.) Zuerst prüft der Kriminologische Dienst nach wissenschaftlichen Kriterien. Wenn Ihr Forschungsvorhaben durch uns genehmigt wird, prüft

2.) die Anstalt, ob Ihr Vorhaben realisierbar ist.

Insofern geht mit einer Genehmigung seitens des Kriminologischen Dienstes nicht automatisch die Genehmigung der Justiz- oder Jugendanstalt einher.

Wenn sowohl der Kriminologische Dienst als auch die Justizvollzugs- oder Jugendanstalt Ihr Forschungsvorhaben genehmigt hat, müssen Sie sich in jedem Fall vor Beginn der Erhebungen in einer Justizvollzugsanstalt oder im Kriminologischen Dienst zur Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung einfinden.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Forschungsvorhabens einige Wochen dauern kann; insbesondere wenn Sie einen Vergleich zwischen verschiedenen Bundesländern anstreben und/oder eine kriminalpolitisch relevante Fragestellung bearbeiten wollen.

Anregungen, Kontakt

Obwohl ein reger Austausch zwischen den Praktikerinnen und Praktikern vor Ort im Justizvollzug und dem Kriminologischen Dienst herrscht, sind wir an Ihren Anregungen für mögliche Forschungsprojekte interessiert. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie uns Ihre forschungsbezogenen Interessen und Alltagsvermutungen mitteilen möchten. Gerne nehmen wir auch Kritik, andere Fragen und Diskussionsbedarf auf.


Datenschutzhinweis

Wenn Sie Kontakt zum Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges aufnehmen, werden Ihre Daten weiterverarbeitet und gespeichert. Diese Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt dem Datenschutz gemäß Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO). Die Datenschutzerklärung finden Sie auf der Internetseite des Bildungsinstitut: hier


Genehmigung eines Forschungsvorhabens

Folgende Formblätter stehen Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung:

  Beschreibung des Forschungsvorhabens
(DOCX, 0,02 MB)

  Verpflichtungserklärung für Forschende
(DOCX, 0,01 MB)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Ulrike Häßler

Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges
Kriminologischer Dienst
Fuhsestraße 30
29221 Celle
Tel: 0 51 41 / 59 39 - 405

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