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Justizvollzugsfachwirtin oder Justizvollzugsfachwirt

(Beamtin oder Beamter der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz für den Justizvollzugs- und Verwaltungsdienst)

Einstellungsvoraussetzungen:

In den Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz für den Justizvollzugs- und Verwaltungsdienst, können Sie eingestellt werden, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU nachweisen oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben,
  • am Einstellungstag mindestens 20 Jahre alt sind und das 40. Lebensjahr (als Schwerbehinderte oder Schwerbehinderter das 45. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben oder sich aufgrund tatsächlicher Kinderbetreuungszeiten an einer Bewerbung gehindert gesehen haben, jedoch nicht älter als 46 Jahre sind (die Altersgrenze gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins und für Bewerber, die die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes erfüllen),
  • eine Realschule erfolgreich besucht oder die Hauptschule und eine förderliche Berufsausbildung oder eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erfolgreich abgeschlossen haben oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen,
  • körperlich, geistig und charakterlich für die Aufgaben des Justizvollzuges in der o.g. Laufbahngruppe geeignet sind.

Ausbildung:

In der 2-jährigen Ausbildung lernen Sie, Ihre Aufgaben selbstständig und verantwortungsbewusst gemeinsam mit anderen Vollzugsbediensteten zu erfüllen.

Die Ausbildung gliedert sich wie folgt:

Einführung Grundlehrgang am Bildungsinsitut Module Praxis in der Justizvollzugsanstalt Module Fachlehrgang am Bildungsinstitut Prüfung

ca. 1 Monat

min. 3,5 Monate

min. 13 bis 14 Monate

min. 3,5 Monate

Am Ende der Ausbildung legen Sie die Laufbahnprüfung ab, die aus vier schriftlichen Prüfungsarbeiten und einem mündlichen Teil besteht.

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und bestandener Prüfung werden Sie in der Regel in das Beamtenverhältnis auf Probe zur Obersekretärin oder zum Obersekretär im JVD ernannt.

Tätigkeitsbereiche:

Der reibungslose Tagesablauf in einer Vollzugsanstalt hängt im Wesentlichen von der Tätigkeit der Justizvollzugsfachwirtinnen und Justizvollzugsfachwirte ab.

Ihnen obliegen im Stationsdienst die Mitwirkung bei der Aufnahme und Entlassung der Gefangenen, die Betreuung und die Mitwirkung bei der Behandlung, die sichere Unterbringung der Gefangenen und die Sorge für Ordnung und Sauberkeit in allen Räumen. Darüber hinaus werden Sie im Vorführ-, Transport-, Besuchs-, Kontroll- oder dem Pfortendienst eingesetzt.

Informationen zur Laufbahn und Besoldung:

Sie werden als Beamtin oder Beamter auf Widerruf eingestellt und führen die Dienstbezeichnung: "Obersekretäranwärterin im JVD oder Obersekretäranwärter im JVD". Sie erhalten während der Ausbildung Anwärterbezüge nach der Besoldungsgruppe A 7.

Justizvollzugsfachwirtinnen und Justizvollzugsfachwirte werden von A 7 bis A 9 NBesO besoldet.

Bewerbung und Einstellungsverfahren:

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung direkt an eine Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen.

Vor der Einstellung wird Ihre persönliche, insbesondere geistige und körperliche Eignung für diesen Beruf in einem Eignungsfeststellungsverfahren überprüft.

Justizvollzugsfachwirtin im Video

 

Die Ausbildung zur Justizvollzugsfachwirtin / zum Justizvollzugsfachwirt


Nachfolgend stehen Ihnen Informationen zu den Auswahlkriterien und zur Ausbildung der Justizvollzugsfachwirte (Beamte der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz) zum Herunterladen zur Verfügung:

  Ausbildung zum Beamten im Justizvollzugsdienst
(PDF, 0,36 MB)

  Auswahlkriterien für die Ausbildung zur Justizvollzugsfachwirtin / zum Justizvollzugsfachwirt LBG 1, 2. EA
(PDF, 0,06 MB)

  Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Justizvollzugs- und Verwaltungsdienst
(PDF, 0,90 MB)

  Durchführungsbestimmungen für den Justizvollzugs- und Verwaltungsdienst
(PDF, 0,05 MB)

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