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Ärztin oder Arzt

(Beamtin oder Beamter der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste)

Einstellungsvoraussetzungen:

Einstellungsvoraussetzung ist ein Hochschulabschluss oder gleichwertiger Studienabschluss (Master) im Bereich Medizin und ggf. eine Facharztausbildung.

Tätigkeitsbereiche:

Sie sind als Ärztin bzw. Arzt in einer Justizvollzugsanstalt für die medizinische Betreuung und Behandlung der Inhaftierten zuständig und können bei entsprechender Qualifikation auch arbeits- und betriebsmedizinische Aufgaben übernehmen.

Mit dem Justizvollzugskrankenhaus in Lingen steht dem Niedersächsischen Justizvollzug eine Einrichtung zur internistischen und chirurgischen stationären Versorgung zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es in drei Justizvollzugsanstalten psychiatrische Abteilungen.

Informationen zur Laufbahn und Besoldung:

Nach Ableistung einer beruflichen Tätigkeit im Justizvollzug für die Dauer von 2 Jahren in einem befristeten Beschäftigtenverhältnis können Sie ins das Beamtenverhältnis übernommen werden, wenn Sie die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Während der beruflichen Tätigkeit erfolgt eine Einstellung in Entgeltgruppe Ä 1 bzw. 3 TVL.

Sie werden in der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Gesundheit und soziale Dienste verbeamtet und von A 13 bis A 15 NBesO besoldet. Bei der Übernahme einer Anstaltsleitung ist eine Besoldung bis A 16 NBesO möglich.

Bewerbung und Einstellungsverfahren:

Ihre Bewerbung richten Sie bitte direkt an die jeweiligen Justizvollzugsanstalten. Es folgt ein strukturiertes Auswahlinterview in der Justizvollzugsanstalt, so dass Sie die Möglichkeit haben, den Arbeitsplatz Justizvollzug kennen zu lernen.

Ärztin im Video

 

Behandlungszimmer  

Behandlungszimmer in einer Justizvollzugsanstalt

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