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Lehrerin oder Lehrer

(Beamtin oder Beamter, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt)

Einstellungsvoraussetzungen:

Einstellungsvoraussetzung ist der Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Realschulen, an Gymnasien, für Sonderpädagogik und an berufsbildenden Schulen durch Studium und Vorbereitungsdienst.

Tätigkeitsbereiche:

In erster Linie sind Sie für die Organisation und Durchführung der schulischen und beruflichen Maßnahmen verantwortlich, wobei Sie, je nach Justizvollzugsanstalt unterschiedlich, auch selbst Unterricht erteilen.

In Einzelfällen sind Sie als Lehrerin oder Lehrer auch in besonderen Abteilungen, z.B. in Behandlungsabteilungen als Vollzugsabteilungsleiterin oder Vollzugsabteilungsleiter oder Fachbereichsleiterin oder Fachbereichsleiter eingesetzt. Bei entsprechender Qualifikation können Sie auch für die Sport- und Freizeitmaßnahmen verantwortlich sein.

Besonders qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen können in der Anstaltsleitung tätig sein.

Informationen zur Laufbahn und Besoldung:

Nach Ableistung einer beruflichen Tätigkeit im Justizvollzug für die Dauer von 2 Jahren in einem befristeten Beschäftigtenverhältnis können Sie ins Beamtenverhältnis übernommen werden, wenn Sie die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Während der beruflichen Tätigkeit erfolgt eine Einstellung in Entgeltgruppe E13 TVL.

Als Lehrerin oder Lehrer werden Sie nach der Verbeamtung in der Regel mit A 13 NBesO besoldet. Besonders qualifizierte Beamtinnen und Beamte im Pädagogischen Dienst können bis A 16 NBesO eingruppiert werden, wenn sie z.B. Aufgaben in der Anstaltsleitung übernehmen.

Bewerbung und Einstellungsverfahren:

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung direkt an eine Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen.

Vor der Einstellung wird Ihre persönliche, insbesondere geistige und körperliche Eignung für diese Tätigkeit in einem Assessment-Center-Verfahren beim Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges überprüft.

Die abschließende Entscheidung über die Einstellung trifft die Anstaltsleitung der jeweiligen Einstellungsanstalt nach einem persönlichen Einstellungsgespräch.

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