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Diplom-Verwaltungswirtin oder Diplom-Verwaltungswirt (FH)

(Beamtin oder Beamter der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz)

Einstellungsvoraussetzungen:

In den Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz, können Sie eingestellt werden, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU nachweisen oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben,
  • zum Zeitpunkt der Einstellung das 40. Lebensjahr (als Schwerbehinderte oder Schwerbehinderter das 45. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben oder sich aufgrund tatsächlicher Kinderbetreuungszeiten an einer Bewerbung gehindert gesehen haben, jedoch nicht älter als 46 Jahre sind. Die Altersgrenze gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins und für Bewerber, die die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes erfüllen,
  • eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulreife besitzen.

Ausbildung:

Während des dreijährigen Vorbereitungsdienstes studieren Sie 18 Monate an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, Fachbereich Strafvollzug, in Bad Münstereifel. In der verbleibenden Zeit werden Sie im Rahmen der fachpraktischen Studienzeiten in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten auf Ihre künftigen Aufgaben vorbereitet.

Während der fachpraktischen Studienzeiten nehmen Sie an begleitenden Lehrveranstaltungen teil. Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium und bestandener Laufbahnprüfung wird Ihnen der Hochschulgrad „Diplom-Verwaltungswirtin (FH)“ oder „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“ verliehen.

Tätigkeitsbereiche:

Als Diplom-Verwaltungswirtin (FH) oder Diplom-Verwaltungswirt (FH) nehmen Sie in einer Justizvollzugsanstalt Aufgaben des mittleren Managements wahr und verfügen in Ihrem Tätigkeitsfeld über eine große Verantwortung und hohe Entscheidungskompetenz. Sie sind Vorgesetzte oder Vorgesetzter Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unmittelbare Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für Gefangene. Sie leiten Vollzugsabteilungen mit ca. 60 Gefangenen und entscheiden unter Beachtung der notwendigen Sicherheit über die Vollzugsgestaltung sowie über alle Betreuungs- und Behandlungsmaßnahmen für die Gefangenen.

Eine Leitungsfunktion können Sie ebenfalls für den Fachbereich „Finanzen und Versorgung“ oder den Fachbereich „Arbeit der Gefangenen“ übernehmen. Dabei leiten Sie die Fachbereiche unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und sind für die wirtschaftliche Versorgung der Justizvollzugsanstalt und der Gefangenen sowie für die Beschaffung von Arbeitsmöglichkeiten für Gefangene und für die Aus- und Weiterbildung der Gefangenen verantwortlich.

Als Leiterin oder Leiter des Fachbereichs Personal und Organisation sind Sie für das Personalmanagement sowie für die Aufbau- und Ablauforganisation der Justizvollzugsanstalt verantwortlich.

Als Leiterin oder Leiter des Fachbereichs Sicherheit sind Sie für die Gewährleistung der instrumentellen, personellen, administrativen und sozialen Sicherheit in der Justizvollzugsanstalt verantwortlich.

Ein Wechsel des Fachbereichs ist je nach Qualifikation und bei entsprechender Vakanz möglich. Bei besonderer Eignung und Qualifizierung ist eine Tätigkeit in der Anstaltsleitung möglich.

Informationen zur Laufbahn und Besoldung:

Sie werden als Beamtin oder Beamter auf Widerruf eingestellt und führen die Dienstbezeichnung: "Inspektoranwärterin im JVD“ oder „Inspektoranwärter im JVD". Sie erhalten während der Ausbildung Anwärterbezüge nach der Besoldungsgruppe A 9.

Nach Bestehen der Laufbahnprüfung werden Sie in der Regel in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen und zur „Inspektorin im Justizvollzugsdienst" oder zum „Inspektor im Justizvollzugsdienst“ mit Bezügen nach A 9 NBesO ernannt.

Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt in der Regel nach Ableistung einer Probezeit von drei Jahren. Bei guten Leistungen ist eine Beförderung bis zur Oberamtsrätin oder zum Oberamtsrat im Justizvollzugsdienst (A 13 NBesO) möglich.

Bewerbung und Einstellungsverfahren:

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung direkt an eine Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen.

Vor der Einstellung wird Ihre persönliche, insbesondere geistige und körperliche Eignung für diesen Beruf in einem Assessment-Center-Verfahren beim Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges überprüft.

Die abschließende Entscheidung über die Einstellung trifft die Anstaltsleitung der jeweiligen Einstellungsanstalt nach einem persönlichen Einstellungsgespräch.

Einstellungen erfolgen jeweils zum 1. August eines Jahres.

Diplom-Verwaltungswirt im Video

 

Fachhochschulstudium Justizvollzug

Informationen zum Fachhochschulstudium Justizvollzug zur Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz finden Sie hier:

  Fachhochschulstudium Justizvollzug
(PDF, 0,33 MB)

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